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Junker
Junker ist die weinrechtliche Bezeichnung für alle Land- und Qualitätsweine, die nach der Ernte bis spätestens 30. April des Folgejahres auf den Markt kommen. Häufig wird ergänzend auch noch das Herkunftsland angefügt, Beispiele dafür sind etwa Burgenländischer Junker oder Steirischer Junker. Alternativ kommen für diese Art von Wein aber auch gerne Begrifflichkeiten wie Primus (lateinisch für “der Erste”) oder Jungwein zum Einsatz – oder vorangestellt einfach Adjektive wie “jung” oder “neu”.