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Buschenschank
In gemütlicher Geselligkeit das ein oder andere Achterl trinken und dabei hofeigene Schmankerl genießen – das kann man bei der Buschenschank oder beim Heurigen. Doch worin liegt der Unterschied? Der Begriff „Heuriger“ ist nicht geschützt, jedes Weinlokal darf sich so bezeichnen. Die Buschenschank ist etwas strenger geregelt. Außerdem dürfen dort nur kalte Speisen angeboten werden, ganz im Gegensatz zum Heurigen, wo es sowohl kalte als auch warme Gerichte geben kann. Während viele Heurige ganzjährig geöffnet haben, kann man Buschenschänke nur gelegentlich besuchen. Wann diese geöffnet haben, erkennt man am Wacholderzweig an der Tür.