D
DAC
Die Abkürzung mag an einen deutschen Autofahrerclub erinnern, tatsächlich steht sie im Kontext Wein aber für “Districtus Austriae Controllatus”. Dieses gesetzliche Kürzel zeichnet Weine aus, welche geschmacklich unverkennbar und typisch für ein bestimmtes Weinbaugebiet in Österreich sind. Die Entscheidung über die Vergabe des Kürzels trifft das Landwirtschaftsministerium, nachdem ein entsprechender Antrag vom zuständigen regionalen und dem nationalen Weinkomitee dort vorgebracht wurde. Bei dieser Entscheidung über die sogenannte Herkunftstypizität spielen Faktoren wie Rebsorte, Anbau und Ernte, Alkoholgehalt, Restzucker und mehr eine Rolle. Seit dem Jahr 2003 haben fast alle österreichischen Weinbaugebiete für sie typische DAC-Weine registriert.