Wein aus Österreich
Seit 2009 ersetzt “Wein aus Österreich” die Bezeichnung Tafelwein. Hierunter fallen alle Weine, die in Österreich angebaut und abgefüllt wurden, ohne spezifische Auszeichnung von Jahrgang, Region oder Rebsorte. Auch Cuvées aus Weinen aus unterschiedlichen Regionen sind zulässig.
Landwein
Für die Bezeichnung Landwein ist die geschützte geografische Angabe ausschlaggebend. Bei der Herstellung dürfen ausschließlich Trauben aus einer der drei offiziellen Weinbauregionen verwendet werden: Weinland (Wien, NÖ, Burgenland), Steirerland oder Bergland (Salzburg, OÖ, Kärnten, Tirol, Vorarlberg).
Qualitätswein
Noch strenger in puncto Herkunftsbezeichnung geht es beim Qualitätswein zu: Die Trauben müssen allesamt aus einem der 17 definierten Weinbaugebiete stammen, auch dürfen ausschließlich zugelassene Rebsorten für die Herstellung des Weins verwendet werden – aktuell sind das 26 Weißwein- und 14 Rotweinsorten. Qualitätsweine erkennen Sie übrigens schnell anhand der rot-weiß-roten Banderole am Flaschenhals.
Kabinett
Ein Kabinett muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen, jedoch mind. 17° KMW Mostgewicht, max. 13% vol. Alkohol und max. 9 g/l Restsüße erreichen. Es darf nicht aufgebessert werden und ein Kabinettwein muss im Inland in Flaschen gefüllt werden.
Spätlese
Die Spätlese hat mind. 19° KMW (94° Öchsle) Mostgewicht und die Trauben sind in vollreifem Zustand bei der Ernte.
Auslese
Die Auslese hat mind. 21° KMW (105° Öchsle) Mostgewicht. Alle nicht vollreifen, die fehlerhaften und kranken Beeren müssen bei der Ernte aussortiert werden.
Eiswein
Die Trauben für den Eiswein (mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht) müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein.
Strohwein
Diese Rarität mit mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht wird aus Beeren, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden, gekeltert.
Beerenauslese
Die süße Beerenauslese mit mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht wird aus überreifen und edelfaulen Beeren gemacht.
Ausbruch
Ein Süßwein der Extraklasse mit mind. 27° KMW (138° Öchsle) Mostgewicht, der aus überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren hergestellt wird.
Trockenbeerenauslese
Nur edelfaule, rosinenartig eingeschrumpften Beeren mit mind. 30° KMW (156° Öchsle) Mostgewicht werden für die Trockenbeerenauslese (TBA) verwendet.
Prädikatswein
Unter Prädikatswein versteht man einen Qualitätswein besonderer Reife und Leseart, in erster Linie fallen darunter Süß- und Dessertweine. Die Ernte muss von Hand erfolgen (ausgenommen Spätlese und Eiswein), die Abfüllung ist ausschließlich im Inland zulässig. Spätlesen dürfen dabei nicht vor dem 1. März, andere Prädikatsweine nicht vor dem 1. Mai verkauft werden.