Qualitätswein
Die Trauben aus den zugelassenen Qualitätsrebsorten entstammen nur aus einem Weinbaugebiet. Der Wein erreicht mind. 15° KMW, hat mind. 9% vol. Alkohol, mind. 4,5 (bei Weißwein) oder 4 (bei Rotwein) g/l Säure, mind. 18 g/l zuckerfreien Extrakt, mind. 1,4 (bei Weißwein) oder 1,6 (bei Rotwein) g/l Asche. Es kann aufgebessert werden. Ein Hinweis auf die örtliche Herkunft muss gegeben sein und er muss die staatliche Prüfnummer tragen.
Kabinett
Ein Kabinett muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen, jedoch mind. 17° KMW Mostgewicht, max. 13% vol. Alkohol und max. 9 g/l Restsüße erreichen. Es darf nicht aufgebessert werden und ein Kabinettwein muss im Inland in Flaschen gefüllt werden.
Spätlese
Die Spätlese hat mind. 19° KMW (94° Öchsle) Mostgewicht und die Trauben sind in vollreifem Zustand bei der Ernte.
Auslese
Die Auslese hat mind. 21° KMW (105° Öchsle) Mostgewicht. Alle nicht vollreifen, die fehlerhaften und kranken Beeren müssen bei der Ernte aussortiert werden.
Eiswein
Die Trauben für den Eiswein (mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht) müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein.
Strohwein
Diese Rarität mit mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht wird aus Beeren, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden, gekeltert.
Beerenauslese
Die süße Beerenauslese mit mind. 25° KMW (127° Öchsle) Mostgewicht wird aus überreifen und edelfaulen Beeren gemacht.
Ausbruch
Ein Süßwein der Extraklasse mit mind. 27° KMW (138° Öchsle) Mostgewicht, der aus überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren hergestellt wird.
Trockenbeerenauslese
Nur edelfaule, rosinenartig eingeschrumpften Beeren mit mind. 30° KMW (156° Öchsle) Mostgewicht werden für die Trockenbeerenauslese (TBA) verwendet.