Mechanische Gefährdung - EN 388:2016,
Leistungsstufen
Abriebfestigkeit 2 für max. 4
Schnittfestigkeit 3 für max. 5
Weiterreißfestigkeit 4 für max. 4
Durchstoßfestigkeit X für max. 4
Durchschneidefestigkeit TDM C für max. F
Thermische Gefährdung - EN 407:2004,
Leistungsstufen
Brennverhalten 4 auf max. 4
Kontaktwärme 4 für max. 4
Konvektive Wärme X für max. 4
Strahlungswärme 2 für max. 4
Kleine Schmelzspritzer X für max. 4
Große Mengen
geschmolzenen Metalls X für max. 4
Die angegebenen Leistungsstufen gelten nur für die Handfläche des Handschuhs.
Die angegebenen Leistungsstufen gelten nur für neue, nicht gewaschene oder erneuerte Handschuhe.
Bei Handschuhen mit unterschiedlichen Materialschichten ist die Leistung nur für den gesamten Handschuh gewährleistet.
Risikokategorie der PSA: Kategorie II
Dieser Handschuh entspricht der Verordnung 2016/425/EU
Er wurde einer Materialprüfung unterzogen durch: C.T.C. (OO75) 4, rue Hermann Frenkel, 69367 LYON Cedex 07, France.
Die CE-Zertifizierung wurde durchgeführt von: ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Sprengergasse 20, 1050 Wien, Österreich.
Geltende Normen: Dieser Handschuh entspricht den Anforderungen der Norm EN 420 (Allg. Anforderungen an Arbeitshandschuhe)
Die nach Verordnung 2016/425/EU geforderte Konformitätserklärung können Sie im Internet unter der Adresse www.spar.at/simpex-info einsehen
Fundstelle der vorliegenden Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1549553938749&uri=CELEX:32016R0425
Grillhandschuh für kurzfristige Hitzebelastung (max. 15 Sekunden und bis zu 350°C) dank hochwertiger Aramidfasern
Optimaler Schutz für Hände und Handgelenk, auch bei sehr hohen Temperaturen.
Dieser Handschuh bietet keinen Schutz bei einer Lufttemperatur über 100°C.
Der Schutz gegen Risiken oder Gefahren, die in diesem Dokument nicht erwähnt werden, ist nicht gewährleistet.
In Verbindung mit diesem Produkt sind uns keine Substanzen bekannt, die Auswirkung auf die Gesundheit des Benutzers haben könnten. Hautreizungen bei besonders empfindlichen Personen bedürfen einer gesonderten Analyse mittels spezieller Beratung.
Sie müssen die Verwenderinformation bei Weitergabe der Handschuhe dem neuen Verwender übergeben, damit dieser entsprechend informiert wird.
Handschuhe sollten nicht getragen werden, wenn Verhedderungsgefahr durch das Bewegen von Maschinenteilen besteht