DAC Wagram: Gehaltvoll, aromatisch, fruchtig-frisch
Das historische Weinbaugebiet Wagram besteht aus zwei charakteristischen Zonen: dem sogenannten echten Wagram nördlich der Donau, der sich auf 30 Kilometern östlich des Kamptals erstreckt, und dem Tullnerfeld im Westen, wo sich auch die traditionelle Winzerstadt Klosterneuburg findet. Vor allem Grüner Veltliner, Riesling und Roter Veltliner gedeihen auf den 2.450 Hektar prächtig, aber auch elegante Rotweine wie etwa Zweigelt, St. Laurent und Blauburgunder sind typisch für das Gebiet.
Wagramer Weine zeichnen sich durch ihre intensiven Aromen und gehaltvollen Charakter aus, wobei sich Weißweine von herzhaft-würzig bis intensiv fruchtig präsentieren, oft mit einem leicht mineralischen Geschmack, der durch das Löss entsteht. Auch für Süßwein und Eiswein ist das Weinbaugebiet bekannt.
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Um die Herkunftsbezeichnung “Wagram DAC” zu erhalten, müssen die Weine zwar nicht handgelesen sein, je nach Rieden-, Orts- oder Gebietswein gelten allerdings spezifische Fristen für die Einreichung zur Prüfung. Und: Holztöne dürfen in Weißweinen auf keinen Fall dominieren.
- Riedenwein: Ausschließlich reinsortige, trockene Weine der Rebsorten Grüner Veltliner, Roter Veltliner und Riesling sind zugelassen. Einreichung zur Prüfung: ab 1. März des Folgejahres nach der Ernte
- Gebietswein: Zugelassen sind reinsortige Weine sowie Cuvée und gemischter Satz aus folgenden Rebsorten: Chardonnay, Frühroter Veltliner, Grauer Burgunder, Grüner Veltliner, Gelber Muskateller, Roter Veltliner, Sauvignon Blanc, Traminer, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder, St. Laurent und Zweigelt. Einreichung zur Prüfung: ab 1. Jänner des Folgejahres nach der Ernte.
- Ortswein: Nur reinsortige Weine der Sorten Chardonnay, Grüner Veltliner, Roter Veltliner, Weißburgunder, Riesling, Blauburgunder und Zweigelt sind zugelassen. Rosé oder Weißgepresster sind tabu. Einreichung zur Prüfung: ab 1. Jänner des Erntejahres.