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EmpCo-Richtlinie

Ab 27.09.2026: neue Labels zur Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantien


Ab dem 27.09.2026 treten neue EU‑weite Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Garantien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Händler:innen spezielle, einheitliche EU‑Labels einsetzen, mit denen Verbraucher:innen klar und gut sichtbar über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie über das Bestehen einer Herstellergarantie informiert werden.

Diese Vorgaben beruhen auf der EmpCo‑Richtlinie (Empowering Consumers for a Green Transition) und den dazugehörigen Durchführungsregelungen, die eine transparente und verständliche Verbraucherinformation sicherstellen sollen.

Mit der harmonisierten Mitteilung sollen Verbraucher*innen auf das ihnen zustehende Gewährleistungsrecht aufmerksam gemacht werden. Händler*innen müssen Verbraucher*innen bereits jetzt vor Abschluss eines Vertrags darauf hinweisen, dass ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht.

Dieser Hinweis muss ab dem 27.09.2026 in Form einer harmonisierten Mitteilung erfolgen.

Damit Verbraucher*innen ihre Rechte besser einordnen können, enthält die harmonisierte Mitteilung Beispiele und erklärt, welche Ansprüche Verbraucher*innen bei vertragswidrigen Waren haben und dass Verkäufer*innen unter bestimmten Bedingungen verpflichtet sind, diese Ansprüche zu erfüllen.

Zudem ist ein Hinweis sowohl auf die Möglichkeit längerer nationaler Gewährleistungsfristen als auch auf weitere Informationen enthalten. Außerdem enthält die harmonisierte Mitteilung einen Hinweis auf den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und gewerblicher Garantie.