Carnuntum DAC: Herkunft mit Handschrift
Seit dem Jahrgang 2019 trägt Carnuntum stolz den DAC-Status („Districtus Austriae Controllatus“). Diese geschützte Herkunftsbezeichnung folgt dem Muster der österreichweit definierten Qualitätsstufen und legt klar fest, welche Kriterien Weine hinsichtlich Herkunft, Stilistik und Co. erfüllen müssen, um den Namen „Carnuntum“ auf dem Etikett tragen zu dürfen. Im Gegensatz zu historischen DAC-Gebieten, etwa dem Kremstal oder Kamptal, sind sowohl rote als auch weiße Rebsorten für DAC-Weine zugelassen:
Rotweine: Zweigelt, Blaufränkisch sowie Cuvées, die zusätzlich mit Merlot oder Cabernet Sauvignon ergänzt werden dürfen.
Weißweine: Chardonnay und Weißburgunder. Beide müssen sortentypisch und gebietstypisch vinifiziert sein.
DAC-Stufen im Überblick
Gebietswein: Für die Herstellung sind Trauben aus dem gesamten Weinbaugebiet Carnuntum zugelassen. Die Weine geben bereits einen guten Einblick in die regionale Stilistik: fruchtig, trinkfreudig und klar im Ausdruck – ob als reinsortiger Zweigelt oder eleganter Chardonnay.
Ortswein: Hier kommen die Trauben ausschließlich aus genau definierten Gemeinden, wie z.B. Göttlesbrunn, Höflein oder Prellenkirchen. Ortsweine zeigen hinsichtlich Struktur, Tiefe und Typizität eine unverkennbare Herkunftscharakteristik.
Riedenwein: Die Spitze der Qualitätspyramide. Nur Trauben aus klar definierten Einzellagen (“Rieden”), darunter etwa Altenberg, Schüttenberg oder Bärnreiser sind erlaubt – für charaktervolle, gebietstypische Weine, die mit Komplexität und hohem Reifepotenzial glänzen.
Übrigens: Für kräftigere Weine mit mehr Struktur ist zusätzlich die Bezeichnung Reserve möglich. Sie steht für eine längere Reifezeit, einen höheren Alkoholgehalt (mind. 13 % vol.) und ein besonders ausgeprägtes Entwicklungspotenzial.